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von Leena  am 28.09.2018, 11:47 Uhr

Ehe als Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft

Im Grunde ist eine Ehe ja eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gegenseitigen Rechten und Pflichten, die man rechtlich auch wieder auflösen kann. Aber so lange diese Gemeinschaft besteht und quasi gemeinschaftlich wirtschaftet, finde ich die Zusammenveranlagung von Ehegatten tatsächlich gerechtfertigt, dass man also sagt, im Innenverhältnis können sich die Eheleute die Erwerbs- und die Familienarbeit so aufteilen, wie es für sie einigermaßen passt, und das Einkommen wird dann steuerlich so behandelt, als ob jeder die Hälfte verdient hätte. Denn diese Wirtschaftsgemeinschaft besteht ja nun mal, Unterhaltsansprüche, Taschengeld, bei der Kirchensteuer etc.

Es auf ein "Familiensplitting" während der Zeit, in der man unterhaltsberechtigte Kinder hat, zu begrenzen, halte ich nicht ganz für ermessensgerecht, da die in der "Familienphase" getroffenen Entscheidungen in Sachen Teilzeit etc. ja lebenslang "nachwirken", und man nach x Jahren in Elternzeit oder Teilzeit-Arbeit auch mit 60 dann nicht so viel verdient, wie man ohne "Familienphase" sonst verdient hätte. Dass man das intern "ausgleicht" und diesen Ausgleich übers Ehegattensplitting auch fortführt, fände ich systemgerecht.

 
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