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von Leena  am 30.09.2018, 12:15 Uhr

Offenbar habe ich falsch formuliert...

Offenbar habe ich falsch formuliert - die Anzahl der Wochenarbeitszeit wird beantragt und dann genehmigt, da ändert sich im Genehmigungszeitraum nichts. Bei der Verteilung der Arbeitszeit sieht das aber anders aus - da hat man keinen Anspruch auf "nur vormittags" oder "jeden Freitag frei" o.ä. als Teilzeitkraft.

Anderes Thema ist dann die Versetzung - wenn man mitgeteilt bekommt, dass man ab dem nächsten Ersten (gut, so kurzfristig ist es selten, kommt aber auch vor) an einer anderen Dienststelle eingesetzt wird, ändert sich dadurch natürlich die Fahrzeit, und damit dann die effektiv erforderliche Kinderbetreuung etc. Das betrifft aber genauso auch die männlichen Kollegen, die dann z.B. durch längere Fahrstrecken jede Woche 10 Std. mehr unterwegs sind, sich ggf. noch ein neues Auto anschaffen müssen, weil die bisherige Dienststätte zu Fuß oder per Fahrrad erreichbar war, und die für dasselbe Geld dann plötzlich 40 Std./Monat mehr für den Job aufwenden müssen.

Aber da geht es dann sehr wohl um "Arbeitsmotivation" und nicht um "sündige Träume", wo einem der Rundum-Versorger-Ehegatte ein "zeig ihnen den Mittelfinger, ich verdien genug" ins Ohr säuselt.

So leicht schmeißt man ab einem gewissen Alter x Jahre Beamtentum samt verbundener Pensionsansprüche nicht über Bord, nur weil einer was von "ich verdien genug" säuselt. Da müsste mir schon einer mehrere 100.000 € in bar auf mein Konto überweisen, bevor ich da drüber nachdenke!

 
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