Nordlicht2
Hallo zusammen, mein Mann und ich überlegen uns eine Eigentumswohnung zu kaufen. Wir haben auch schon etwas gefunden, was uns zu 100 % gefällt. Dieses Haus mit 12 Eigentumswohnungen befindet sich noch im Bau. 8 Wohnungen sind bereits verkauft. Da wir einen Hund haben und es noch keine Hausordnung gibt, bin ich etwas unsicher. Ich habe Sorge, dass bei der ersten Eigentümerversammlung mehrheitlich ein Hundehaltungsverbot beschlossen wird .Wäre das theoretisch möglich? Kann man sich in so einem Fall vor dem Kauf absichern?
Pauschal Hundehaltung auszuschließen ist nicht möglich. Bzw beschließen kann eine WEG ja viel. Stellt sich nur die Frage ob das dann rechtssicher wäre. 😏 Frag doch mal den Notar? Hundeverbot in einer WEG? Von so einem Beschluss hab ich noch nie gehört.
Also verbieten werden sie euch die Hundehaltung sicher nicht können, aber sie könnten euch das Leben zur Hölle machen und nein da kann man sich nicht absichern. Meine Freundin wohnt in einer kleinen Eigentumswohnung im ersten Stock und sie hat einen kleinen Mischling ( ich schätze 30cm Schulterhöhe unsere Hündin hat 40cm und ist deutlich größer), den sie auch mit zur Arbeit nehmen kann der Hund ist quasi nie alleine in der Wohnung , sehr tiefenentspannt und ich habe den Hund auch noch nie ohne Grund bellen gehört ( also wenn ich zb bei ihr zu Besuch bin und es klingelt an der Tür reagiert der kleine Kerl gar nicht mit bellen nur wenn er merkt da kommt jemand den er kennt wird er munter und schaut nach aber auch dann kein anschlagen, kein jaulen nix nur ein freundlich wedelder Hund der sich auf ein paar Streicheleinheiten freut) und sie muss immer an der Wohnung im Erdgeschoss vorbei wo ein Nachbar wohnt der Tiere hasst und sie das auch deutlich spüren lässt. Im Klartext ich würde niemals mit unserer Hündin in eine Eigentumswohnung ziehen aus der Erfahrung. Klar wenn man ein Reihenhaus hat wie wir kann man auch Hundehassende Nachbarn haben aber man hat seinen eigenen Hauseingang
Das kannst Du aber überall haben. Lärmhassende, Tierhassende, Menschenhassende Mitbewohner:innen. Aber pauschales verbieten - dass das erlaubt wäre, würde mich arg ins Zweifeln bringen.
Man sollte richtig lesen ich habe am Anfang geschrieben das man Hundehaltung sicher nicht verbieten kann in Eigentumswohnungen Nur habe ich dazu geschrieben warum ich es trotzdem nicht machen würde, ich würde aber auch zig andere Gründe warum eine Eigentumswohnung nicht in Frage kommen würde
"Das kannst Du aber überall haben. Lärmhassende, Tierhassende, Menschenhassende Mitbewohner:innen" Ja aber es ist ein Unterschied, ob man in 2 Wohnungen neben- oder übereinander wohnt, oder ob etwas Raum dazwischen ist. Mit Hund würde ich persönlich auch eher ein Reihenhaus oder EFH suchen, mit kleinem Garten, das ist dann auch für das Tier schöner. Ich kann auch den Gegenpart verstehen. Also diejenigen, die eben eine Eigentumswohnung kaufen und keinen Hund in der Anlage wollen. Wenn man Pech hat, ist es dann eben doch ein Kläffer, oder der Besitzer nimmt es nicht so genau, den Kot zu entfernen ( unauffällig umschauen, keiner hat's gesehen, weitergehen ). Oder er ist gaaaanz lieb und knurrt permanent die Nachbarskinder an, natürlich nur weil er aus dem Tierschutz ist und schlechte Erfahrungen mit Menschen gemacht hat ...
Eben und ja das kann auch in Mietwohnungen passieren nur kommt man da in der Regel doch eher raus als bei einer Eigentumswohnung da sitzt man in der Regel erstmal fest
Hier geht es doch ums rechtliche. Ob eine WEG einem pauschal die Hundehaltung verbieten kann. Da ist es egal ob man untereinander oder weiter entfernt im Haus wohnt. Das ist kein Grund die Haltung dem einen zu erlauben und dem anderen zu verbieten. Oder das eine besser zu finden als das andere. Ich kenne jede Menge Eigentümer:innen die in ihren selbstgenutzten ETW Hunde halten. Das Du das anders präferierst ist absolut in Ordnung, aber hat mit der Ausgangsfrage nichts zu tun.
"Nur habe ich dazu geschrieben warum ich es trotzdem nicht machen würde, ich würde aber auch zig andere Gründe warum eine Eigentumswohnung nicht in Frage kommen würde" Aber darum ging es in der Ausgangsfrage nicht. Da geht es nicht um die individuelle persönliche Einstellung zum Kauf einer ETW, sondern um den rechtlichen Aspekt der Hundehaltung durch pauschales verbieten der WEG.
Dann drehen wir das mal um- Wenn ich keinen Bock auf Hund, Kinder oder sonstwen habe, warum dann eine Eigentumswohnung kaufen? Wo zwangsläufig deutlich mehr Leute unter "einem" dach leben? Warum kann es denen nicht zugemutet werden, sich dann ein Haus - am besten freihstehend mit viel Grundstück - kaufen. In Zeiten von Tinyhäusern spielt Größe auch keine Rolle mehr.
Huhu, ich habe dir mal hier hereinkopiert, was KI dazu sagt: Hier die wichtigsten Punkte im Überblick (bezogen auf Deutschland, Stand 2025): 🧾 1. Grundsatz: Hundehaltung ist grundsätzlich erlaubt Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) darf die Haltung von Hunden oder Katzen nicht pauschal verboten werden. ➡️ BGH, Urteil vom 20. März 2013 – VIII ZR 168/12 Der BGH betonte, dass eine generelle Verbotsklausel in einer Gemeinschaftsordnung (Eigentumswohnung) oder einem Mietvertrag unwirksam ist, weil sie eine unangemessene Benachteiligung darstellt. 🏢 2. Eigentümergemeinschaft (WEG) und Gemeinschaftsordnung Bei Eigentumswohnungen gilt das Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Die Gemeinschaftsordnung kann bestimmte Regeln zur Tierhaltung enthalten. Ein generelles Verbot der Hundehaltung für alle Eigentümer ist unzulässig. Einschränkungen können aber möglich sein, wenn sie sachlich gerechtfertigt sind — etwa aus Gründen des Hausfriedens, der Sauberkeit, oder wenn der Hund nachweislich stört. ⚖️ 3. Beschluss der Eigentümergemeinschaft Die Eigentümergemeinschaft kann durch Beschluss nicht willkürlich die Hundehaltung verbieten. Ein solcher Beschluss wäre anfechtbar (§ 23 Abs. 4 WEG). Nur im Einzelfall, wenn konkrete Störungen vorliegen (z. B. dauerndes Bellen, Gefährdung, Verschmutzung), kann die Gemeinschaft verlangen, dass der Hund entfernt wird. 🐕 4. Abwägung im Einzelfall Im Streitfall nimmt das Gericht eine Interessenabwägung vor: Interessen des Tierhalters (z. B. Lebensqualität, soziale Bindung) Interessen der anderen Eigentümer (z. B. Ruhe, Hygiene, Sicherheit) Wenn der Hund keine unzumutbaren Störungen verursacht, darf er in der Regel gehalten werden. 💬 Beispiel: Ein Eigentümer darf seinen Hund in der Wohnung halten, sofern keine übermäßige Belästigung anderer Bewohner vorliegt. Ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft „In der Wohnanlage sind Hunde verboten“ wäre rechtswidrig und anfechtbar. 📚 Fazit: - Ein generelles Verbot ist unzulässig. - Kann die Gemeinschaft Einschränkungen beschließen?Ja, aber nur mit sachlicher Begründung und im Einzelfall. - Was, wenn ein Hund stört? Dann kann die Gemeinschaft verlangen, dass der Halter Abhilfe schafft oder das Tier entfernt. LG
Hallo Hunde- u. Katzenhaltung (allgemein Kleintiere) sind in Eigentumswohnungen erlaubt. Wie schon beschrieben KANN es zu Problemen kommen WENN irgendwelche anderen Bewohner sich am Gebell stören etc. Aber das kannst du überall haben. Wir haben ein 2000 qm Grundstück u. unser jetziger Hund (1,5 Jahre) war als Welpe im Sommer immer mit uns im Garten bis alle ins Bett gingen, da ging er natürlich mit in die Wohnung. Prompt hat sich ein Hundehasser der schräg über die Straße in einer Wohnung ohne Balkon o. Terrasse wohnt beschwert, dass der Hund nachts bellen würde. Ich habe ihm dann gesagt er soll sich den Hund mal anschauen, das ist ein Welpe, der ist nicht nachts draußen. Aber abends um 21.30 Uhr kam dann zurück - ja aber im Sommer ist es heiß u. selbst wenn er in der Wohnung wäre u. wir das Fenster aufhätten würde er ihn hören. Nachts bellen hier ab u. an wirklich Hunde im Freien, da ich schon über 30 Jahre mittlerweile hier wohne, weiss ich auch wessen Hund das ist. Aber mich stört das nicht, im Gegenteil, ich finde es gut wenn bekannt ist es gibt dort in der Gegend Hunde.... Kommt halt auch drauf an, was für ein Hund das dann ist der in der Wohnung bellt.... der Kangal hier in der Gegend ist natürlich lauter als der Pudel..... Hier in der Nachbarschaft gibts noch einen Spitz der sehr bellfreudig ist ..... seit wir unseren Hund haben ist er komischerweise viel ruhiger geworden, wobei sich die beiden gut verstehen.... viele Grüße
gibt es schon eine teilungserklärung?
"gibt es schon eine teilungserklärung?" Wofür wäre das wichtig? Pauschales verbieten wäre auch darin angegeben nicht erlaubt. Sei denn es ist eine WEG tierfrei, für Allergiker. So für "tierfreies wohnen". Aber ich denke, dass das die AP schon wüsste. 😉 Davon jetzt aber unbenommen, da schon 8 Whg verkauft sind, muss es eine Teilungserklärung geben.
Wie hier viele schon gesagt haben, kann die Tierhaltung nicht pauschal untersagt werden, selbst wenn das in der Hausordnung stehen sollte. Es muss immer der Einzelfall geprüft werden, und ein lieber, gut erzogener Familienhund ist kein Grund für ein Verbot. In der Wohnanlage einer Freundin wohnt ein furchtbarer Kläffer. Den Besitzern gehört die Wohnung. Alle anderen Bewohner des Hauses beschweren sich seit Jahren bei der Hausverwaltung, weil die den Hund wirklich nicht im Griff haben. Er bellt ausdauernd zu jeder Tages- und Nachtzeit und hat auch mehrere Hausbewohner schon angesprungen, u. a. eine ältere Dame von über 90 Jahren, die nicht mehr ganz standfest ist und gegen die Hauswand gedrückt wurde - was zum Glück einen Sturz verhindert hat. Da aber der Nachweis der Lärmbelästigung sehr aufwändig ist und niemand aus der Hausgemeinschaft klagen möchte, kann man gegen dieses Tier (bzw. seine Besitzer) nichts machen.