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von Miamo  am 25.09.2018, 14:27 Uhr

Asylrecht als Menschenrecht

Es macht schon einen Unterschied, ob ich einen Ankömmling aus dem Westbalkan als Flüchtling oder Migrant bezeichne. Der Flüchtling ist gekommen, weil sein Heimatland ihn nicht schützen kann oder will. Migranten hingegen verlassen ihr Land aus eigenem Antrieb – meistens, um ihre wirtschaftliche Situation zu verbessern. Während der Flüchtling unsere Hilfe und unseren Schutz verdient, ist der Arbeitsmigrant aus sicheren Herkunftsländern wie Serbien, Mazedonien, Bosnien und Herzegowina schlichtweg ein (illegaler) Einwanderer.

Wer in seiner Heimat weder verfolgt wird noch kriegerischen Auseinandersetzungen samt ihren Folgen ausgesetzt ist, ist kein Flüchtling.

Ein differenzierter Umgang mit Asylbewerbern, Flüchtlingen und Arbeitsmigranten setzt indes sprachliche Klarheit voraus.

 
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