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Geschrieben von Sille74 am 16.10.2018, 15:11 Uhr

Was machen wir eigentlich mit den

Also, mit Verlaub, das ist jetzt wirklich richtiger Quatsch!

Ein Ausländer ist ein Ausländer und ein Deutscher ist nunmal Deutscher. Und Ausländer sind rechtlich Deutschen eben NICHT in jeder Beziehung gleichgestellt. Ein Strafverfahren an sich ist natürlich für jeden gleich und endet auch gleich, nämlich mit einer Strafe oder einem Freispruch. Für einen Ausländer ist aber, völlig unabhängig vom Straf(verfahrens)recht , auch noch das Ausländerrecht relevant. Ist doch klar, dass Du einen Deutschen, der straffällig geworden ist, nicht ausweisen kannst. Wohin denn auch? Einen straffällig gewordenen Ausländer kannst Du aber gemäß Aufenthaltsgesetz unter bestimmten Umständen ausweisen, was seinen Aufenthaltstitel erlöschen lässt (§§ 53 ff. AufenthG).

Btw.: Es gibt sogar bei den Grundrechten sog. "Deutschrechte" (wie z.B. die Versammlungsfreiheit, Art. 8 GG), die in diesem Umfang allein Deutschen zustehen. Das heißt jetzt nicht, dass Ausländern diese Rechte gar nicht zustehen. Bei ihnen muss man aber auf das allgemeinere und i.d.R. leichter einschränkbare Grundrecht aus Art. 2 GG zurückgreifen.

 
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