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Geschrieben von Malus am 16.10.2018, 15:04 Uhr

Vorschlag:

Eine Duldung kann problemlos entzogen werden.
Es handelt sich nicht um einen subsidiär Schutzbedürftigen.

Mir stellt sich die Frage was eigentlich dazu führt dass eine Duldung entzogen wird wenn nicht Körperverletzung,Diebstahl,Nötigung,Drohungen-alles in diesen zwei Jahren auf sein Vorstrafenregister gekommen.

Und wieso denkst Du dass ein Mann mit mehreren Vorstrafen der hier eigentlich kein Bleiberecht sondern nur eine befristete Aufenthaltsgenehmigung hat,also temporär geduldet wird trotz diverser Straftaten (und auch noch von der Allgemeinheit alimentiert wird),hier genau die gleichen Rechte haben soll wie andere?

Sein Duldungsstatis führt alleine dadurch zu Vorurteilen ,weil es wieder mal bestätigt wie lasch und lari fari und wirklich erschreckend apathisch unsere Asylpolitik ist.

Komplett überfordert ist unser Staat.!

Eine Duldung kann jederzeit entzogen werden.

Was muss denn jemand anstellen, damit sowas geschieht?

Ich habe kein Vertrauen mehr wenn ich solche Dinge lese. Erinnerst du dich an Amri?

Und nein. Nirgrndwo habe ich geschrieben dass ich etwss gegen Flüchtlinge habe. Ich weiß nur nicht mehr wer wirklich Flüchtling ist und wer hier ist obwohl er eigentlich ein Verbrecher ist und abgeschoben werden müsste.

Das ist ein Unterschied.

 
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