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Geschrieben von Blueberry am 16.10.2018, 17:54 Uhr

Ab welcher Straftat wird denn dann abgeschoben?

Die einen sind Einwohner eines Landes, die anderen sind temporäre Gäste.

Die einen bringen sich durch Steuern etc. zum Wohl des Landes ein, die anderen nehmen nur.

Für deutsche Straftäter sind wir nunmal in der Pflicht, weil es deutsche Staatsangehörige sind. Aber müssen wir deshalb die Straftäter aller Herren Länder hier beherbergen und durchfüttern? Sehe ich nicht so.

Ich mache bei mir zuhause ja auch Unterschiede zwischen Familie und Besucher bezüglich der Rechte, die derjenige hat.

 
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