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Geschrieben von Jana287 am 16.10.2018, 17:40 Uhr

Ab welcher Straftat wird denn dann abgeschoben?

Ja ich finde man darf unterscheiden zwischen ein Bürgern eines Landes und Migranten.

Im Übrigen sind nicht alle Menschen gleich. Es gibt Menschenrechte und Bürgerrechte. Und das beantwortet auch Deine Frage. Der Migrant soll solange anders behandelt werden, bis er Bürger dieses Landes ist und sich den Pass quasi verdient hat. Oder wie Du es nennst auf Bewährung. Und davor würde ich eine Null Toleranz Strategie gut finden. Also wer deutsch lernt, sich einbringt, arbeitet - wird belohnt. Wer Straftaten begeht, wird des Landes verwiesen und verliert Anspruch auf Unterstützung, auch bei kleineren Vergehen ( Diebstahl, Körperverletzung ).
So meine Vorstellung einer Lösung, welche die schon länger hier lebenden schützen würde.

 
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