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Geschrieben von shinead am 17.10.2018, 16:45 Uhr

Malus

Laut den Aussagen der Polizei ist der 55-jährige als Asylberechtigter anerkannt und hat eine Aufenthaltsgenehmigung bis 2021. Heißt, er ist gemäß Genfer Flüchtlingskonvention als Flüchtling anerkannt und besitzt einen Flüchtlingspass. Die Aufenthaltserlaubnis ist auf drei Jahre befristet, weil dann der die Entscheidung erneut geprüft wird. Liegen keine Fluchtgründe mehr vor, geht es also ggf. zurück.
Das ist keine Duldung. Eine Duldung würde bedeuten, er wäre nicht als Asylberechtigter anerkannt und darf nur aus gutdünken ersteinmal hier bleiben.

https://www.derwesten.de/region/live-ticker-geiseldrama-koeln-hauptbahnhof-pressekonferenz-id215576255.html

Wird der Täter verurteilt, können wir m.E. davon ausgehen, dass der Flüchtlingsstatus aberkannt wird. Er würde dann (hoffentlich) nach der Haftentlassung abgeschoben.

Will ich den Kerl hier haben? Nachdem was er sich geleistet hat bestimmt nicht. Einen anerkannten Flüchtling abzuschieben, weil er 13x polizeilich in Erscheinung getreten ist, funktioniert aber auch nicht. Da hätte es eben eines Urteils bedurft. Und wie die Polizei mitteilt hat lediglich eine der Anzeigen zur Anklage geführt.

Das SEK hat einen spitzen Job gemacht und mein Mitleid für den angeschossenen Täter hält sich Grenzen. In solchen Fällen halte ich ohne weiteres auch den finalen Rettungsschuss für gerechtfertigt, bin aber immer dankbar, wenn ein Schuss in die Schulter, die Gliedmaßen oder sonstwohin auch zum Ziel führt.

 
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