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Geschrieben von tonib am 16.10.2018, 15:48 Uhr

Die Sache mit dem angeblichen Rechtsbruch wird nicht richtig wenn man sie immer...

Aber dass etwas nicht gegen europäisches Recht verstößt, heißt ja noch nicht, dass nicht trotzdem ein Bundestagsbeschluss erforderlich gewesen wäre. Das darf man gerne von beiden Seiten beleuchten, wie es auch in der von lauch vorgeschlagenen Lektüre geschieht.

Und dass illegaler Grenzübertritt gar nicht mehr verfolgt wird (ebensowenig wie bestimmte Fälle von Urkundenfälschung und - betrug und noch so einiges andere) - kann man natürlich machen, aber dann muss man dem Rest plausibel erklären, warum dieser Verfolgungsverzicht nicht generell auch für kleinere Delikte anderer Art gilt.

 
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