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Geschrieben von Sille74 am 16.10.2018, 17:51 Uhr

Ab welcher Straftat wird denn dann abgeschoben?

JEDER wird nach deutschem Strafrecht bestraft nach gleichen Grundsätzen, der deutsche sowie der ausländische Täter. Ein (jeder) Ausländer unterliegt aber auch noch dem Ausländerrecht, das z.B. vorsieht, dass ein straffällig gewordener Ausländer unter bestimmten Voraussetzungen ausgewiesen und ggf. abgeschoben werden kann. Das ist nicht Strafrecht, sondern Verwaltungsrecht, auch wenn es u.U. als Strafe empfunden werden kann (aber nicht muss), in sein Heimatland abgeschoben zu werden. Geregelt sind die Voraussetzjngen in den §§ 50 ff. AufenthG. Mit dem Ausländerrecht nimmt der (deutsche) Staat sozusagen sein Hausrecht gegenüber Besuchern wahr. Ein Deutscher ist aber, um Bild zu bleiben, kein Besucher, sondern rechtmäßiger Bewohner.

 
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