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Geschrieben von cube am 17.10.2018, 14:02 Uhr

Wann ein Asylbewerber rechtmäßig ausgewiesen werden darf

„Zunächst einmal behandelt ein Rechtsstaat alle Täter gleich, das gilt natürlich auch für Asylbewerber“, sagte Reinhard Marx, Anwalt für Asyl- und Flüchtlingsrecht in Frankfurt, der „Welt“. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren verurteilt wird, werde aus dem Asylverfahren ausgeschlossen.
Zudem seien die bestehenden Gesetze nach den massenweisen sexuellen Übergriffen in Köln an Silvester 2015 verschärft worden. Seither reiche auch ein Strafmaß ab einem Jahr aus – aber nur in besonderen schweren Fällen, etwa schwere Gewalt- und Sexualdelikte. „Das gilt aber nur, sofern die Straftat mit Gewalt, unter Anwendung von Drohung mit Gefahr für Leib oder Leben oder mit List begangen worden ist“, sagte ein Sprecher des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.
Eine Ausweisung im Regelfall erfolgt insbesondere, wenn ein Ausländer wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig zu einer Jugendstrafe von mindestens zwei Jahren oder einer (beliebig hohen) Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, wenn die Jugendstrafe oder die Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist (§ 54 Nr. 1 Aufenthaltsgesetz).

(Dies gilt nicht für Bürger der EU, die nach Deutschland zugewandert sind! - auch wenn manche gerne diese auch wieder in ihr Geburtsland schicken würden bei einer Straftat)

 
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