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Geschrieben von tonib am 17.10.2018, 12:16 Uhr

Malus

Ich habe nur lückenhafte Informationen zu seinen - wirklichen oder vermeintlichen - Straftaten gesehen. In der ZEIT stand: er fiel seit 2016 13mal auf, unter anderem wegen Ladendiebstahls und Betrugs. Ich meine, in anderen Quellen seien noch Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Beleidigung und einiges anderes mehr erwähnt worden.

Müsste da die Frage nicht eigentlich lauten - wieso ist er noch nicht rechtskräftig verurteilt? (und dann abgeschoben). Rechtskräftig freigesprochen wurde er ja auch nicht. Oder ist er nur nicht vorbestraft im Sinne des Gesetzes, also mit X Tagessätzen? Und was wirft das für ein Licht auf unser System? Wie oft muss man denn "auffallen", bis man vorbetraft ist (technisch weiß ich das). Und wieso sind 13mal nicht ausreichend, oder laufen die Verfahren noch? Und wäre es nicht sinnvoll, kleinere Verfahren stark zu straffen und zeitlich unmittelbar zur Tat abzuurteilen, ohne daraus gleich eine Standjustiz zu machen?

Wieder einmal wird hier deutlich, wie stark die Differenz zwischen dem ist, was der Rechtsstaat nach außen hin sagt (haltet Euch an die Regeln, denn Regelverletzungen werden bestraft) und der Realität (es passiert wenig bis gar nichts).

Diese vermeintliche Großzügigkeit geht zu Lasten anderer (hier der beiden Frauen und eigentlich auch der Opfer der letzten x Straftaten).

 
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