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Geschrieben von Sille74 am 17.10.2018, 14:56 Uhr

Äh, ja, genau! Darauf weise ich doch schon die ganze Zeit hin!?

Im Stafverfahren sind ALLE erst mal gleich. Ausländer können aber unter bestimmten Voraussetzungen, wenn sie straffällig geworden sind, ausgewiesen und abgeschoben werden ...

Den EU-Bürger (Italiener) nattest doch Du ins Spiel gebracht und Jana it einem bestimmten, leicht empörten Duktus gefrabt, pb sie den denn nicht ausweisen wolle, wenn er Steuerhinterziehung begehe, sondern einzig den Asylbewerber/Flüchtling.

Im übrigen dürfen auch EU-Bürger unter bestimmten, sehr engen Voraussetzungen und nach Einzelfallprüfung abgeschoben werden ...

 
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