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Geschrieben von Sille74 am 17.10.2018, 16:24 Uhr

DU hast Dich verrannt und zwar von Anfang an!

https://www.rund-ums-baby.de/aktuell/Was-machen-wir-eigentlich-mit-den_782288.htm

Und auch hier wieder: der Satz: "... und das zufällig nur Nicht-Deutsche betrifft" ist doch reinster Unsinn! Selbst, wenn es nur um ganz persönliche Meinungen geht, völlig losgelöst von der rechtlichen Situation, ist doch völlig klar und steht außer Diskussion, dass die Option "Rauswurf" für Deutsche nicht gegeben ist.

Und DU argumentierst doch gegen Userinnen, die sich für (verschärftes) Abschieben aussprechen, in gewisser Weise rechtlich mit Menschenrechten jnd dem Gleichheitsgrundsatz:

https://www.rund-ums-baby.de/aktuell/Mannomann_782300.htm

"... Gleichbehandlung aller Menschen, es sei denn, sie sind Straftäter ausländischer Herkunft ..."

Dabei verkennst Du aber, dass Art. 3 GG nicht bedeutet, dass alle immer und in jeder Situation komplett gleich behandelt werden müssdn (das geht ja gar nicht), sondern dass eine rechtlich relevante Ungleichbehandlung erfordert, dass wesentlich Gleiches ungleich behandelt wird (und ich gehe mal aus, dass auch tonibs Beitrag so gemeint war, zumindest gäbe das Sinn), was man daran festmacht, ob ein gemeinsamer, sinnvoller Oberbegriff gebildet werden kann. Im Fall von Strafrecht/Strafe wäre das vermutlich "Straftäter", eine Differenzierung nach ausländischem und deutschem Straftäter wäre nicht sinnvoll. In der Frage Aufenthalt findet sich aber für einen Deutschen und einen Ausländer kein wirklich sinnvoller, gemeinsamer Oberbefriff. Da ist hier der Ausländer (der sich als solcher nicht zwingend in D aufhaöten muss, sondern ja durchaus auch ein Herkunftsland hat), dort der Deutsche, der ja nirgends anders hingeschickt werden kann vom deutschen Staat (stell Dir das doch mal Konkret vor!!! Das ist so was von absurd, tatsächliche Rechtslyge - persönliche Meinung hin oder her ...)

 
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