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Geschrieben von Trini am 16.10.2018, 8:46 Uhr

Das nehme ich aber ganz anders wahr!!!

Ist der Täter ein Deutscher, steht das zumeist explizit in der Pressemeldung, ist er Asylbewerber schweigt man sich laut darüber aus.

Und die schöne Formulierung "Mutmaßlicher Täter" gilt bis zur Verurteilung, selbst, wenn es 100 Zeugen und ein Geständnis gibt.

Trini

 
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