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Geschrieben von shinead am 17.10.2018, 9:46 Uhr

Die Sache mit dem angeblichen Rechtsbruch wird nicht richtig wenn man sie immer...

Der "HiWi", der den Artikel geschrieben hat ist Prof. Dr. Daniel Thym, Professor für Öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht.
Die fachliche Kompetenz würde ich ihm nicht absprechen wollen.

Rechtsgutachten helfen übrigens nicht bei der Rechtsfindung. Ein Gutachten bedeutet nur, dass man eine Streitigkeit so lösen könnte. Gutachten, die zu einem anderen Schluss kommen sind dabei nicht unmöglich und in komplizierten Sachverhalten sogar üblich.

So behauptete der Verfassungsrechtler Münch in 2011 der Rundfunkbeitrag sei verfassungswidrig. Tatsächlich lautet das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes anders. Das sah zwar bezüglich der Zweitwohnungsregelung eine Verfassungswidrigkeit (aber auf das zielte Münch in seiner Argumentation nicht ab), bestätigte aber alle restlichen Regularien.

Die AfD will ja bezüglich der Grenzöffnung das BVerG anrufen. Sollte die Klage zugelassen werden, erhalten wir ein Urteil. Dieses Urteil wird festlegen ob die Öffnung korrekt war, oder nicht.

 
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