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Geschrieben von Petra28 am 27.10.2018, 9:58 Uhr

was mich wundert

Der ASB ist vermutlich nicht der einzige Anbieter, ich glaube nicht, dass hier der Kontrahierungszwang greift.

Und deine These Förderung öffentliche Hand = Kontrahierungszwang bedeutet gute Nachrichten für alle Konfessionslosen, die für kirchliche Einrichtungen arbeiten wollen (ich weiß, da gibt's ein neues Urteil, aber gelebte Praxis dürfte das wohl nicht sein).

 
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