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Geschrieben von Malus am 26.10.2018, 17:28 Uhr

Vertragsfreiheit.

Ja. Aber garantiert war die Begründung nicht dass sie Muslime sind. Dsgegen hätten sie klagen können. Die Begründung war anders.

Meine Freundin hat eine Wohnung vermietet. Eine muslimische Familie kam schauen. Der Mann hat meiner Freundin den Handschlag verweigert mit den Worten "Mann Hand Mann,Frau Hand Frau "

Meine Freundin hat geantwortet dass das in Deutschland als sehr unhöflich gilt.
Er hat den Kopf geschüttelt und gesagt "Mann Hand Frau nicht "

Meine Kollegin hat zum Glück nicht geantwortet "Mann Frau nicht Hand,Wohnung nicht "

Sie blieb höflich. Zeigte auch alles. Aber die Wohnung bekam jemand anders.

Verstehe ich auch. Der Mann bekam aber eine höfliche Absage. Vielleicht hat er ja einen männlichen Vernieter gefunden. Ich hätte als emanzipierte Fraumit diesem Mann auchkeine Geschäfte machen wollen.

Meine Freundin hat ihn nicht vor den Kopf gestoßen,obwohl er sie vor den Kopf gestoßen hat.

Die ASB hätte ja auch sagen können "keine Termine frei. Sorry."

 
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