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von Leena  am 11.03.2024, 13:53 Uhr

Anti-Gender-Aktivisten

In Behörden muss definitiv nicht gegendert werden, z.B. in Hessen ist das Gendern gerade von der neuen Landesregierung für unerwünscht erklärt worden - das war übrigens so ziemlich der erste Punkt, den CDU und SPD als Inhalt ihrer Koalitionsvereinbarung veröffentlicht haben.

Bei uns (Landesbehörde) erfolgen Stellenausschreibungen übrigens auch nicht in gegenderter Form, sondern mit dem Zusatz "m/w/d", bei irgendwelchen offiziellen Texten ist immer z.B. von "Kolleginnen und Kollegen" die Rede - in der Regel mit dem Zusatz beim ersten Mal, dass im weiteren Text aus Gründen der Lesbarkeit nur die männliche Form verwendet wird. Also nichts mit "in Behörden muss gegendert werden". Wobei - mittlerweile ist von "Amtsleitung" die Rede, nicht (mehr) von "Amtsleiter" oder "Amtsleiter und Amtsleiterinnen". Fällt das für Dich unter Gendern..?

Wobei ich definitiv Deiner Meinung bin, dass grundsätzlich eine nicht-gegenderte Abschlussarbeit nicht zu Punktabzug führen sollte, es sei denn, es ist eine Abschlussarbeit in einem Bereich, der sich gerade solchen spezifischen Fragestellungen beschäftigt.

 
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