Über 18 ...

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Geschrieben von 3wildehühner am 26.04.2018, 21:58 Uhr

Probleme mit dem Sohn, 18..

Doch, den Beratungshilfeschein bekommst du ganz einfach beim Amtsgericht! Glaub mir, auch wenn du unterstellst, wir hätten hier alle keine Ahnung von Hartz IV. Ich arbeite nämlich seit vielen Jahren mit Menschen, die auf Hartz IV angewiesen sind.

Also, ab zum Amtsgericht!
Der Anwalt muss noch nicht mal klagen; ein netter Brief seinerseits an dein zuständiges Jobcenter bewirkt oft schon wahre Wunder!

http://www.hartziv.org/beratungshilfe.html


Einfach dieses Formular ausfüllen:
https://justiz.de/formulare/zwi_bund/agI1.pdf

 
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