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Geschrieben von Elch1 am 01.05.2018, 14:02 Uhr

Die Probleme mit dem Sohn gibt es doch nicht erst seit jetzt

Es geht hier um Hartz4 und Bafög und nicht wie es normalerweise ist!!!!!!!
Für die Superhirne hier zum nachlesen ( ist nicht unsere Berechnung )..

1. Das Kindergeld, das deine Mutter für dich bekommt, zählt als dein Einkommen, solange du es für deinen Bedarf benötigst. Mit diesen 184 € kann man fast deinen Mietanteil von 200 € decken. Wenn du allerdings nebenbei jobbst, kann es im dümmsten Fall soweit kommen, dass das Kindergeld vollständig als Einkommen deiner Mutter angerechnet wird.

2. In deinem BAfög-Bedarfssatz sind 49 € für Unterkunftskosten enthalten, somit wären noch 151 € ungedeckte Kosten der Unterkunft nach § 27 Abs. 3 SGB II

3. Kontrollberechnung nach SGB II
306,00 € dein Regelbedarf
200,00 € deine anteiligen Kosten der Unterkunft
-302,60 € anrechenbares BAföG, 119,40 € Ausbildungspauschale werden abgezogen
-154,00 € Kindergeld nach Abzug von 30 € Versicherungspauschale
------------
49,40 € Restbedarf

 
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