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Geschrieben von Elch1 am 01.05.2018, 21:18 Uhr

ICH BIN RAUS

Im FSJ wird ein Taschengeld gezahlt, das der Träger bzw. die Einsatzstelle festlegt. Das Gesetz sieht eine Obergrenze für das Taschengeld vor, nämlich maximal sechs Prozent der in der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze. Aktuell sind dies 381 Euro (2017). Durchschnittlich wird aber lediglich eine Geldleistung in Höhe von 150 Euro monatlich gezahlt.

Tja, leider weiß ich es auch besser. Schaue doch auf der Seite bundesfreiwilligen-dienst.de
Sei nicht so bissig, ich sage nichts, was ich nicht selbst erlebt oder gegoogelt habe. Das was ich dir gerade geschickt habe ist vom Anwalt gewesen in Bezug auf Bafög etc. Vielleicht ist es für dich aber zu schwer zu verstehen. Ich entschuldige mich, wenn ich jetzt auch so garstig reagiere.

 
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