Über 18 ...

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Geschrieben von Elch1 am 27.04.2018, 9:21 Uhr

Probleme mit dem Sohn, 18..

Richtig, dafür bekommen Sie keinen Beratungshilfeschein.

Einen Beratungsschein erhält man, wenn man ein Beratung durch den Anwalt benötigt § 1 BerhG Beratungshilfegesetz und
ggf. einen Prozess anstrebt.

Für die Klugscheißer hier...Das ist von dem netten Anwalt...

Für solche Sachen gibt es keinen Beratungschein, frag doch selbst nach.
Ich bin ein sehr geduldiger Mensch, aber du regst mich einfach nur auf, bissig bis in den großen Zeh. Wenn man keine Ahnung hat, bitte woanders spielen.

 
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