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Geschrieben von Sille74 am 05.01.2019, 11:40 Uhr

Re@Mehtab

Die entsprechende Fachanwaltsbezeichnung heißt "Miet- und Wohnungseigentumsrecht". Familienrecht kommt da (natürlich) nicht vor. Nichtsdestotrotz kann ein RA natürlich sowohl Familienrechtsfälle als auch Wohnungseigentumsrechtsfälle bearbeiten und das als seine Schwerpunkte ansehen. Und er kann das auch trotz der Verschiedenartigkeit der Rechtsgebiete gut machen ...

Um eine Fachanwaltsbezeichnung zu erlangen, muss der Anwalt theoretische und praktische besondere Kenntnisse nachweisen. Die theoretischen Kenntnisse werden durch einen Lehrgang mit Abschlussklausuren erworben/nachgewiesen. Für den Nachweis der praktischen Kenntnisse muss eine bestimmte Anzahl von Fällen in eigenverantwortlicher, anwaltlicher Tätigkeit auf JEDEM relevanten Rechtsgebiet bearbeitet worden sein. Zur Aufrechterhaltung der Fachanwaltsbezeichnung müssen regelmäßig relevante Fortbildungen nachgewiesen werden. Also ganz unbeleckt auchnim Wohnungseigentumsrecht kann der Anwalt nicht gewesen sein ....

Natürlich gibt es auch unter Anwälten (wie in allen Bereichen) bessere und schlechtere. Aber auch bei einem eher guten kann ein Fall mal schieflaufen, er nicht so glücklich agieren, etwas übersehen, er (zumindest in der Rückschau) taktisch unklug handeln etc. Und selbst, wenn ein Anwalt nichts falsch gemacht hat, kann es sein, dass ein Fall eben nicht zu 100% so ausgeht, wie es der Mandant gerne hätte ... Meistens ist ein Fall ja nicht völlig eindeutig.

 
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