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Geschrieben von Mehtab am 05.01.2019, 12:39 Uhr

hängt vom Streitgegenstand ab

Ja, dann beträgt das Stundenhonorar aber mehrere hundert Euro. Das dürfte es für den Beratungsschein eher nicht geben. Wobei mich interessieren würde, wieviel es denn für so einen Beratungsschein eigentlich gibt, denn wenn die Anwälte diesen Schein nicht so gerne akzeptieren, dann dürften sie wohl eher weniger als von der Rechtsschutzversicherung bekommen.

 
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