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Geschrieben von shinead am 06.12.2018, 13:25 Uhr

ja

Es wurden (wenn überhaupt) Mitteilungen an den Arbeitgeber geschrieben. Dieser wurde aber nicht aufgefordert den Mitarbeiter zu entlassen. Er wurde (sollte das tatsächlich so gewesen sein) über die politische Gesinnung eines Mitarbeiters informiert.
Vielleicht war das Ziel des ZPS der Verlust des Arbeitsplatzes, aber sie haben niemanden zur Kündigung aufgefordert.

Du schreibst von Aufforderungen zur Kündigung. Die gab es aber nicht.

 
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