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Geschrieben von Petra28 am 05.12.2018, 9:42 Uhr

Wie kann man durch die Teilnahme an einer öffentlichen Demo bloßgestellt werden?

Selbstverständlich ist es nicht in Ordnung, Bilder im Internet zu verbreiten, die gezielt einzelne Teilnehmer einer Demo zeigen. Das sei vorausgeschickt, aber:

Wenn ich an einer Demo teilnehme, dann will ich doch gesehen werden, will doch gehört werden und muss damit rechnen, dass Bekannte oder Chefs davon eventuell Kenntnis erlangen. Ist da überhaupt Bloßstellung möglich? Bedeutet Bloßstellen nicht, etwas zu veröffentlichen, was ein anderer eben nicht öffentlich tut?

 
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