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Geschrieben von Lauch1 am 18.08.2019, 11:57 Uhr

VdL vs KTzG

Fazit Stefan Weber (der als Erster nicht anonym prüfte, immerhin):

„Frau von der Leyen hat also plagiiert. Eine Erschütterung und ein Vertrauensverlust in die bundesdeutschen Politiker mehr. Und ihrer Doktorarbeit ist auf Grund zahlreicher zusätzlicher Fehler inhaltlich nicht mehr zu trauen. Sollte sie eine solche Arbeitsweise auch noch heute pflegen, wird mir unwohl bei dem Gedanken, dass so jemand Verteidigungsministerin ist.

Fazit: Plagiat ja, der Rücktritt sollte alleine schon auf Grund des Vertrauensverlustes in von der Leyens Arbeit(sweise) erfolgen, aber es könnte sehr wohl sein, dass der Doktorgrad nicht aberkannt werden wird. Außer, jemand liefert schnell den nötigen Beweis in Form von Methodenliteratur, die die Setzung von Anführungszeichen im damaligen Kontext klar regelt.“
https://plagiatsgutachten.de/fall-von-der-leyen-plagiat-ja-ruecktritt-moeglich-aber-aberkennung-nein/

 
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