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von Leena  am 15.08.2019, 18:38 Uhr

In Planung - das Angehörigen-Entlastungsgesetz

Ging ja gestern durch die Medien, dass das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf beschlossen hat, mit dem Angehörige von Pflegebedürftigen entlastet werden sollen - erst ab 100.000 Euro Jahres-Bruttoeinkommen sollen diese zahlen müssen. Die Kommunen befürchten Belastungen in Milliardenhöhe.

Wie Malus es unten kommentierte: "Ich weiß auch nicht was solche Vergünstigungen nach Gießkannenprinzip sollen ,wie dass nur noch die ganz Reichen für die Pflege der Eltern zahlen müssen."

Ich musste dabei an meine Kollegin denken - die kam gestern fast mit Freudentränen in den Augen zur Arbeit: "Jetzt können wir uns die Heimplätze für meine Eltern leisten!" Ihre Eltern sind beide über 80, klassische "Hausfrauen-Ehe", der Ehemann selbständiger Handwerker, während sie die Kinder erzogen hat, mit einem Häuschen aus den 50ern... so der Stil jedenfalls. Bisher hat die Mutter den Vater gepflegt, jetzt hat sie Krebs, liegt nach der OP im Krankenhaus, wie es weitergehen wird, ist unklar. Die "Kinder" haben jetzt die Pflege des Vaters übernommen, sich immer abgewechselt, jetzt kommt dann eine Pflegekraft aus Osteuropa, die sich um den Vater kümmert, während die Mutter im Krankenhaus ist. Kostenpunkt knappe 3.000 €. Meine Kollegin sagt ganz klar - das wird verdammt eng und ist keine Dauerlösung. Eigentlich müssten ihre Eltern wohl ins Heim, wenn die Mutter wieder nach Hause kommt, die Treppe im Haus schafft der Vater kaum noch und stürzt immer wieder, wie es der Mutter geht, ist noch nicht abzusehen. Aber einen Heimplatz könnten sie sich leisten, zwei Heimplätze geht nicht. Sonst müsste jedes "Kind" monatlich gute 1.000 € drauf zahlen... das wäre für sie nicht zu stemmen. Zumal wenn noch studierende eigene Kinder hinzu kommen oder die Partner teilweise schon in Rente sind.

Ich finde es erschreckend, wenn für manche schon Leute "reich" sind, die aktuell Gedanken darum machen müssen, wie sie das Geld für die Windeln vom Vater zusammen kratzen... aber ja, noch können sie kratzen, also geht es ihnen noch nicht schlecht genug.

Wobei das Gesetz ja nicht in erster Linie Kinder von pflegebedürftigen Eltern entlasten soll, sondern Eltern behinderter erwachsener Kinder.

 
31 Antworten:

Re: In Planung - das Angehörigen-Entlastungsgesetz

Antwort von Miamo am 15.08.2019, 19:31 Uhr

Im o. g. Fall ist immerhin Eigentum vorhanden, welches eh verkauft werden müsste und mit den Einnahmen könnten sicherlich eine gewisse Zeit, die Pflegeheimkosten gedeckt werden.

Der Pflegeplatz meiner dementen Mutter kostet monatliche Zuzahlung ca. 2000 €, plus Taschengeld, welches sie Dank guter Witwenrente und 2 Zusatzrenten sowie dem Wegfall der hohen Miete, mühelos selber bestreiten kann, bzw. Ich als Betreuerin.

Wäre dies alles nicht der Fall , hätte das Sozialamt für die Differenz aufkommen müssen und sie hätte anstatt eines Einzelzimmers ein Doppelzimmer. Bei mir ist finanziell nichts zu holen, denn ich arbeite u..a. aus genau solchen Gründen nur 35h die Woche und habe ebenfalls nur Bankguthaben in Höhe des Freibetrags-Eigenbedarfs.

Und ja, das "gut verdienenden" Doppelverdienern ganz schlecht bei dem Gedanken Eltern und Pflegeheim wird, kann ich absolut nachvollziehen - Und selbst Schenkungen zu Lebenszeit, um das Geld "loszuwerden", werden ganz akribisch die letzten 10 Jahre zurück verfolgt.

Was ich aber richtig übel finde, dass selbst Kinder, die nie Kontakt zu einem Elternteil hatten, diesem trotzdem unterhaltsverpflichtet sind.

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Re: In Planung - das Angehörigen-Entlastungsgesetz

Antwort von tonib am 15.08.2019, 19:34 Uhr

Ich finde die Entlastung gut und richtig. Mich hat es schon lange gestört, dass bei Kinderlosen, (die ja theoretisch Zeit hatten, sich um ihre Rente zu kümmern), der Staat einspringt, und in anderen Fällen die Kinder haften müssen, fast egal wie gemein sich die Eltern verhalten haben. Viele Eltern sind zu beschämt, das von ihren Kindern zu fordern (oder vom Sozialamt fordern zu lassen). Für die wird es jetzt besser, und das finde ich gut so. Auch natürlich für die Kinder, die diese Last nicht mehr haben.

Aber ich bin nicht so glücklich über diese Grenze: mit zwei studierenden Kindern und einem nicht abgezahlten Haus sind da auch nicht unbedingt EUR 5000 (aus dem Nettoeinkommen, nehme ich an?) für zwei Elternteile übrig. Ich weiß aber nicht genau, wie das berechnet wird, welche Selbstbehalte es gibt, etc.., aber die Anreize, ordentlich Geld zu verdienen, werden immer geringer, wenn die meisten alles bezahlt bekommen, nur man selbst bekommt immer alles aufgebürdet - die eigenen Eltern, die Kinderlosen und auch noch die mit den nicht so gut verdienenden Kindern. Klar, starke Schultern tragen mehr und jeder wünscht sich, dass die anderen zahlen mögen, aber ein echter Leistungsanreiz ist ein hohes Gehalt dann irgendwann auch nicht mehr. Im Gegenteil.

Wobei es für mich hier auch eine Frage der Ehre wäre, meine Eltern zu versorgen und nicht in Teilzeit auszuweichen, um das nicht nicht zahlen zu müssen.

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Re: In Planung - das Angehörigen-Entlastungsgesetz

Antwort von IngeA am 15.08.2019, 19:59 Uhr

Man kann die Zeit die man weniger aber auch in Zeit für die Eltern investieren. Das halte ich für wesentlich wertvoller und das ist nichts, was der Staat übernimmt oder übernehmen kann.

LG Inge

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Re: In Planung - das Angehörigen-Entlastungsgesetz

Antwort von Miamo am 15.08.2019, 20:02 Uhr

Selbst bei einer 40h Woche könnte ich keine 2000 € plus Taschengeld monatlich an das Pflegeheim zahlen. Umso besser ist es, dass die Kosten von ihrem eigenen Einkommen bezahlt werden können und nicht der Solidargemeinschaft aufs Auge gedrückt werden.

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Re: In Planung - das Angehörigen-Entlastungsgesetz

Antwort von DK-Ursel am 15.08.2019, 20:06 Uhr

Hej!

In einem Land lebend, wo ab 18 jeder weitgehend für sich selbst einstehen, verantwortlich sein, seinen Unterhalt verdinen muß finde ich das Gesetz überfällig.
Hierzulande wird von keinem erwartet, für alte Eltern auch noch aufzukommen - das muß man weitgehend nicht mal für die Kinder.
Wer es dennoch zusätzlich tut, tut dies freiwillig und weil/was er (es) kann

Natürlich wird auch hier gespart, natürlich ist auch hier die Alterspyramide im Wandel, aber alle zahlen Steuern und alle sind für sich verantwortlich - so gehört sich das.
Denn eine Generation, die sowohl für die Kinder in Studium/Ausbildung auf der einen und für die Eltern auf der anderen Seite zahlen und aufkommen muß, hat selbst kein Leben und ist überfordert.

Es gab eine Zeit, in meinen Anfängen hier, als ich - auch durch schlechte Erfahrungen - das dt. "es lebe die Familie"-System mehr schätzte, aber ich habe eingesehen,daß es dem Familienleben sogar guttut,. wenn Familienleben nicht zur Dauerlast und Verpflichtung wird.Auch hier hält man sehr viel von Familie, auch hier verbringt man viel Zeit mit Familie, und das geht durch alle Generationen - aber es ist eben keine Pflicht, sondern freiwillige Zuwendung in jeder Form.

Das Gesetz ist in meinen Augen überfällig und macht sehr viel Sinn - auch wenn ich Einzelheiten nicht so gut kenne, so ist das Grundprinzip m.M. nach richtig.

Gruß Ursel, DK

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Re: In Planung - das Angehörigen-Entlastungsgesetz

Antwort von Malus am 15.08.2019, 20:50 Uhr

Ich kann dir dazu eins sagen. Wir hsben eine uralte Heizung. Wir haben diverse Baustellen. Ich traue mich nicht einen riesigen Kredit zu nehmen. Denn sollte meine Schwiegermutter Pflegefall werden ist das Haus weg. Wir können ansonsten den Heimplatz nicht bezahlen.

Sieh es mir also bitte nach wenn für mich andere reich sind. Ich glaube in meiner Lage möchte hier die Mehrheit nicht stecken.

Vom meinem Vater rede ich gar nicht. Das Haus verfällt. Komplett im A. das Haus. Das kann man noch nicht einmal verkaufen. Das muss wohl abgerissen werden. Kein Mensch wird das sanieren.

Wir werden später das Erbe ausschlagen.

Das sind Probleme die mich belasten.

Kaputtes Haus. Gülle im Kanal. Uralt Heizung. Das sind so meine Sorgen. Sorry.

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Re: In Planung - das Angehörigen-Entlastungsgesetz

Antwort von Malus am 15.08.2019, 21:37 Uhr

Ich frage mich nur was ist wenn die Kassen leer sind,........

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Re: In Planung - das Angehörigen-Entlastungsgesetz

Antwort von memory am 15.08.2019, 22:19 Uhr

Es darf bezweifelt werden , dass alle Menschen , die Zuhause Angehörige pflegen , diese nun postwendend in ein Heim verfrachten, weil's ab dann günstig ist . Und je nach Pflegegrad zahlt auch jetzt schon die Pflegekasse für jeden der betreut wird dazu unabhängig von jeweilige Rente , Witwenrente oder andere Einkünfte ect .pp . Ich finde da wird wieder so getan , als ob das jetzt ein rießiges Geschenk an Alle mögl. Leutchen ist , die das dann eifrig nutzen . Wer schon mal ein Heimplatz gesucht hat , weiß, dass es oft nicht am Geld scheitert...es fehlen überall Plätze.

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Re: In Planung - das Angehörigen-Entlastungsgesetz

Antwort von tonib am 15.08.2019, 22:35 Uhr

Es soll gegenwärtig 400.000 Menschen betreffen, das fand ich erstaunlich wenig.

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Re: In Planung - das Angehörigen-Entlastungsgesetz

Antwort von Miamo am 15.08.2019, 22:43 Uhr

Die Pflegesätze, die von den Krankenkassenkassen bezahlt werden, sind immer gleich. Nur decken diese ja nicht die Betreuung oder einen Heimpatz. Die dadurch entstehenden Differenzen müssen, wenn die Rente des Gepflegten nicht ausreicht, von den nächsten Angehörigen oder dem Staat bezahlt werden.

In der Tat haben viele Heime die etwas mehr bieten, als nur Grundversorgung, sehr lange Wartelisten. Von daher müsste man sich eigentlich schon deutlich früher, bevor der Bedarf da ist, um solch einen Platz kümmern und sich natürlich auch über die Finanzierung klar sein.

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Re: In Planung - das Angehörigen-Entlastungsgesetz

Antwort von Nynaeve2019 am 15.08.2019, 22:49 Uhr

Ich beobachte es mit Hoffnung...
Mir droht immer noch die Unterhaltspflicht gegenüber meiner Mutter, die abgehauen ist und sich nicht kümmerte. Ich arbeite tatsächlich Teilzeit, damit ich keinen Unterhalt zahlen muss für eine Person, die ich nicht kenne. Wenn es wirklich kommt, das Gesetz, kann ich auf dem letzten Drücker noch selbst etwas Vermögen aufbauen, ich mit nicht mir Sorgen machen um das Geld meiner Kinder für Ausbildung und Studium, muss keine Zahlen im Kopf haben, wievielt Guthaben mein Konto haben darf. Das wäre so schön...

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Re: In Planung - das Angehörigen-Entlastungsgesetz

Antwort von Malus am 16.08.2019, 7:30 Uhr

Ich habe auch Hoffnung. Denn für mich wäre das auch ein Lichtblick.dennoch glaube ich nicht daran dass es so kommt.

Die Kommunen schreien schon.

Der Satz "die Kommunen haben kein Geld "gehört ja zur deutschen Mentalität wie Sauetkraut und Bratwurst.

Ich traue mich nicht daran zu glauben. Nachher ist die Enttäuschung umso bitterer.

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Re: In Planung - das Angehörigen-Entlastungsgesetz

Antwort von Mehtab am 16.08.2019, 10:53 Uhr

Das Geld muss von irgendwo herkommen. Ich versteh nicht, warum man nicht vorher prüft, wie viel Geld in der Kasse ist, wenn man so hohe Ausgaben beschließt.

Ich denke, es ist genau so wie mit dem Unterhalt für die Kinder: Zuerst ist es ganz wenig, und wenn es dann beschlossen ist, dann ist es wieder sehr viel Geld. Eine weitere Dauerlast für den Bundeshaushalt. Wir haben ohnehin noch Schulden, die unsere Kinder und Enkelkinder abzahlen müssen. Das ist das Finanzielle.

Tatsächlich ist es so, dass derzeit viele, die wirklich nicht "ganz reich" sind, für ihre Eltern zahlen müssen. Eine Kollegin musste ihr Erspartes für ihre Mutter im Heim opfern, weil ihre vier Geschwister leider gar nichts zahlen konnten. Das ganze Vermögen gehörte auf einmal den Ehepartnern oder den Kindern. Das war meiner Kollegin gegenüber sehr unfair.

Nur, wenn ich das richtig verstanden habe, liegt jetzt die Grenze bei 100.000 Euro Jahreseinkommen, was ich tatsächlich sehr hoch finde, denn wenn ich im Jahr 100.000 Euro verdiene, dann kann ich auch für meine Eltern aufkommen.

Außerdem kenne ich genügend Fälle, wo das Vermögen der Eltern rechtzeitig vorher auf die Kinder übertragen wurde. Das Vermögen haben die Kinder, und die Eltern fallen der Allgemeinheit zur Last. Wie hoch sollen denn die Steuern in unserem Land noch werden? Wir haben schon jetzt weder für die Bildung noch für die Sanierung unserer Infrastruktur genügend Geld, und jetzt sollen auch noch unsere Mitbürger mit über 90.000 Euro Jahreseinkommen vom Unterhalt für die Eltern entbunden werden. Wirklich gerecht finde ich das nicht.

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Re: In Planung - das Angehörigen-Entlastungsgesetz

Antwort von Daffy am 16.08.2019, 11:18 Uhr

Hat das jemand, der was davon versteht, durchgerechnet? So wie Du es schreibst, meine ich, dass die Kollegin und ihre Geschwister ohnehin nicht (oder sehr wenig) dazu zahlen müssten. Die studierenden Kinder gehen vor, die eigenen Freibeträge sind auch nicht ganz klein - niemand muss sein Haus verkaufen, um den Heimplatz für die Eltern zu finanzieren.

Allerdings - und daran wird sich auch nichts ändern: Die pflegebedürftigen Eltern müssen ihr eigenen Haus verkaufen, sämtliche Ersparnisse aufbrauchen, DANN zahlt das Sozialamt und klopft ggf. bei den Kindern an. Ist für viele wohl eine große Hürde. Allein ´Sozialamt` (heißt das nocht so?) - das wäre der erste Schritt, der der Kollegin (also ihren Eltern) eben auch mit der neuen Regelung nicht erspart bleiben würde.

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Re: In Planung - das Angehörigen-Entlastungsgesetz

Antwort von tonib am 16.08.2019, 11:46 Uhr

Ich habe auch noch nicht verstanden, wie das genau gerechnet wird - ist es eine alles- oder -nichts-Grenze, was ist darauf anzurechnen, kann man Rückgriff bei den Geschwistern nehmen, kann man es steuerlich als außerordentliche Belastung geltend machen?

Ich bin ja grundsätzlich sehr zurückhaltend bei neuen staatlichen Belastungen, aber diese finde ich richtig für den familiären und gesellschaftlichen Frieden - das sehe ich schon an Malus und Nynaeves Fällen (auch wenn ich persönlich davon nichts habe außer potentiell höheren Steuern.)

Ich hoffe nur, es führt nicht dazu, dass mehr Leute sich weigern, für den Ruhestand vorzusorgen.

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Okay... hab jetzt mal einen Rechner gegoogelt

Antwort von Daffy am 16.08.2019, 13:07 Uhr

Ein Ehepaar, Gesamtnettoeinkommen 5000€ (Das heißt, auch ohne Sozialabgaben oder nur ohne Steuern? Was ist das in Brutto? Kratzt das an den 100.000?), monatlich ´Aufwendungen` 1600€ (zwei studierende Kinder, aber man kann auch Versicherungen und Fahrtkosten absetzen), muss wieviel für die pflegebedürftigen Eltern zahlen? Der Rechner kommt auf eine Zuzahlung von
.
.
.
31,06€ max.
Da muss man wirklich nicht weinen. Wegen Geschwistern: das hat, soweit ich weiß, keine Auswirkungen auf die Zuzahlungen des Einzelnen - die werden nach Deiner Leistungsfähigkeit berechnet. Auch ob ein Elternteil im Heim lebt oder, worst case, vier - egal.

Ich vermute stark, dass in Leenas Beispiel das Erbe geschont werden soll - 3000,- Heimkosten durch drei Geschwister geteilt: d.h. die Kinder stemmen alles, was über die Pflegeversicherung/Rente/Dividenden... hinausgeht. Dann gibt es natürlich keine Sozialleistungen. Aber daran wird die neue Grenze nichts ändern.

https://www.seniorplace.de/elternunterhalt-berechnen.html

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Re: Okay... hab jetzt mal einen Rechner gegoogelt

Antwort von Daffy am 16.08.2019, 13:26 Uhr

Anderer Rechner:

https://www.versicherungskammer-makler.de/content/service/tools-verkaufshilfen/elternunterhaltsrechner/

Der kommt auf 212€. Mehr, aber bei dem Einkommen nicht unzumutbar

´Tools Verkaufshilfen`

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Re: In Planung - das Angehörigen-Entlastungsgesetz

Antwort von Daffy am 16.08.2019, 13:42 Uhr

Auch an Dich die Frage: hast Du mal durchrechnen lassen, wie viel Du derzeit zuzahlen müsstest? Nur nach Deinen Beiträgen würde ich wetten, Du bist so oder so raus...

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Re: In Planung - das Angehörigen-Entlastungsgesetz

Antwort von tonib am 16.08.2019, 16:27 Uhr

Das habe ich gerade gelesen, das war mir auch nicht so klar. Das haben wir alle sowieso schon mitgezahlt:

"Politiker, Richter und Beamte müssen übrigens niemals ihr Vermögen oder andere Einkünfte bei eigener Pflegebedürftigkeit einsetzen. Ihre Besoldung müssen sie nur teilweise dafür verbrauchen, den Rest trägt der Staat per steuerfreier Beihilfe.
Siehe § 39 (2) BBhV. Dementsprechend gab es auch niemals einen Elternunterhalt für die Kinder von Politikern, Richtern und Beamten. "

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Hast du jetzt die ganzen Beihilfeverordnungen geprüft oder wie kommst du zu deiner Annahme

Antwort von Mehtab am 16.08.2019, 19:09 Uhr

Du zitierst die Bundesbeihilfeverordnung - BBhV, die nur für die Beamten des Bundes gilt. Hast du auch sämtliche Landesbeihilfeverordnungen geprüft, wenn du schreibst, dass Kinder von Beamten .. niemals zahlen müssen?

Außerdem frage ich mich, wie hoch der Betrag, der zugezahlt werden muss, dann tatsächlich ist. Ich verstehe nur Bahnhof.

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Re: In Planung - das Angehörigen-Entlastungsgesetz

Antwort von Miamo am 16.08.2019, 20:00 Uhr

In wiefern ist der Beamtenstatus in der heutigen Zeit eigentlich noch gerechtfertigt?

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Re: In Planung - das Angehörigen-Entlastungsgesetz

Antwort von Leena am 16.08.2019, 20:31 Uhr

Ich geh mal zum Lachen in den Keller. Offenbar hast Du Dich noch nie mit einer Beihilfestelle herumgestritten, was jetzt beihilfefähig ist und was nicht und welche Belege wofür erforderlich gewesen wären.

Puh...

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Re: In Planung - das Angehörigen-Entlastungsgesetz

Antwort von DK-Ursel am 16.08.2019, 20:32 Uhr

Genau DAS meine ich mit Gießkannen-Geldern.
Es gibt so viele Regeln mit Sonderregeln und Ausnahmen und Etxranummern und ..., daß kein Mensch mehr durchblickt.
Das kann man doch mal vereinheitlichen, dann ist garantiert unter dem Strich mindestens soviel da wie jetzt, nur gerechter verteilt.

Gruß Ursel, DK

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Re: In Planung - das Angehörigen-Entlastungsgesetz

Antwort von DK-Ursel am 16.08.2019, 21:28 Uhr

Meinst Du jetzt mich, Leena?
Dann verstehe ich die Reaktion nicht so ganz.
Hilfe bitte!

Gruß Ursel, DK

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Re: In Planung - das Angehörigen-Entlastungsgesetz

Antwort von Mehtab am 16.08.2019, 21:31 Uhr

Ich bin ehrlich gesagt, schon immer froh, wenn in anderen Bundesländern die Lehrer streiken und bei uns in Bayern schön unterrichtet wird.

Das ist jetzt nur einmal ein Beispiel.

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Re: In Planung - das Angehörigen-Entlastungsgesetz

Antwort von Mehtab am 16.08.2019, 21:32 Uhr

Ursel, Leenas Beitrag ist unter dem Beitrag von Toni. Ich gehe davon aus, dass Toni gemeint ist.

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Re: In Planung - das Angehörigen-Entlastungsgesetz

Antwort von Leena am 16.08.2019, 22:18 Uhr

Ja, ich meinte tonibs Behauptung, dass alle Beamte ja alles "steuerfrei von der Beihilfe" bezahlt bekämen...

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Re: In Planung - das Angehörigen-Entlastungsgesetz

Antwort von tonib am 17.08.2019, 12:54 Uhr

Streng genommen war es keine Behauptung von mir, sondern ein Zitat.

Aber ich hatte es in der Tat auch vorher schonmal gelesen - und es hat mir eingeleuchtet, sagt nicht das Alimentationsprinzip just dieses?

Oder ist es falsch zu sagen, dass Beamtenkinder nicht vom Sozialamt für den geleisteten Unterhalt der Eltern in Anspruch genommen werden (bei Richterkindern bin ich mir schon wegen der Pensionshöhe ziemlich sicher)? Dann bitte ich um Aufklärung und nicht nur ein puh.

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Re: In Planung - das Angehörigen-Entlastungsgesetz

Antwort von Leena am 17.08.2019, 18:26 Uhr

Auch wenn es ein Zitat ist von etwas, was jemand im Internet vor ein paar Jahren geschrieben hat - richtiger wird die in diesem Zitat aufgestellte Behauptung davon jedenfalls nicht.

Bei meiner Mutter (auch Beamte) hatten wir ja das "Glück", dass sie gestorben ist, bevor vorhandenes "Vermögen" aufgebraucht war, und es so schnell ging, dass es mit ambulanter Pflege und meinem Einsatz so lange ging, bis sie auf die Palliativstation kam (und vor der Verlegung in ein Hospiz gestorben ist).

Da galten jedenfalls die ganz normalen Beträge nach dem SGB XI. Soweit die zur Kostendeckung der beihilfefähigen Aufwendungen nicht ausreichen, kann auf Antrag eine zusätzliche Beihilfe gezahlt werden (selbstverständlich nach Abzug des Eigenanteils), hierfür gibt es aber auch Höchstgrenzen. Zahlreiche Pflegehilfsmittel und sonstige Leistungen sind da zudem dem Grunde nach gar nicht beihilfefähig.

Soweit die Leistungen aus Beihilfe, Pflegekasse und zusätzlicher Beihilfe bis zu den entsprechenden Höchstbeträgen nicht reichen, besteht auch bei Beamten Anspruch auf ergänzende Hilfen - Schonvermögen 5.000 € aktuell, glaube ich. Auch "Beamtenkinder" können dann sehr wohl für ihre Eltern in Anspruch genommen werden.

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Re: In Planung - das Angehörigen-Entlastungsgesetz

Antwort von tonib am 17.08.2019, 18:42 Uhr

Bei kurzer Recherche im Internet sieht es für mich anders aus - Pflegekosten müssen Beamtenkinder nicht erstatten. Was im einzelnen die Beihilfe alles ersetzt, weiß ich nicht, aber das ist bei Nicht-Beamten ja auch nicht anders und kommt noch zu den Pflegekosten hinzu.

Und ohne jetzt jedes Pflegehilfsmittel durchzudiskutieren - das Prinzip ist jedenfalls sehr anders als bei Nichtebeamtenkindern.


https://www.bverwg.de/240112U2C24.10.0

http://www.vlbs-saar.de/images/phocadownload/Warum%20Kinder%20von%20Beamten%20keinen%20Elternunterhalt%20zahlen%20mssen.pdf

https://kanzlei-birkenbeul.de/familienrecht/elternunterhalt/

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Re: In Planung - das Angehörigen-Entlastungsgesetz

Antwort von Leena am 17.08.2019, 20:18 Uhr

Bei stationärer Pflege im Heim sind Kosten von Unterkunft und Verpflegung nur eingeschränkt beihilfefähig. Die meisten Bundesländer haben Höchstgrenzen für beihilfefähige Pflegeleistungen festgelegt. Darüber hinaus - geht es an evtl. vorhandenes Vermögen und dann entsprechend an die Kinder, wenn vorhanden.

Da hilft mir auch das oben zitierte Urteil nicht.

https://rp-kassel.hessen.de/sites/rp-kassel.hessen.de/files/content-downloads/Merkblatt-Pflege.pdf

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