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von Leena  am 15.08.2019, 18:38 Uhr

In Planung - das Angehörigen-Entlastungsgesetz

Ging ja gestern durch die Medien, dass das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf beschlossen hat, mit dem Angehörige von Pflegebedürftigen entlastet werden sollen - erst ab 100.000 Euro Jahres-Bruttoeinkommen sollen diese zahlen müssen. Die Kommunen befürchten Belastungen in Milliardenhöhe.

Wie Malus es unten kommentierte: "Ich weiß auch nicht was solche Vergünstigungen nach Gießkannenprinzip sollen ,wie dass nur noch die ganz Reichen für die Pflege der Eltern zahlen müssen."

Ich musste dabei an meine Kollegin denken - die kam gestern fast mit Freudentränen in den Augen zur Arbeit: "Jetzt können wir uns die Heimplätze für meine Eltern leisten!" Ihre Eltern sind beide über 80, klassische "Hausfrauen-Ehe", der Ehemann selbständiger Handwerker, während sie die Kinder erzogen hat, mit einem Häuschen aus den 50ern... so der Stil jedenfalls. Bisher hat die Mutter den Vater gepflegt, jetzt hat sie Krebs, liegt nach der OP im Krankenhaus, wie es weitergehen wird, ist unklar. Die "Kinder" haben jetzt die Pflege des Vaters übernommen, sich immer abgewechselt, jetzt kommt dann eine Pflegekraft aus Osteuropa, die sich um den Vater kümmert, während die Mutter im Krankenhaus ist. Kostenpunkt knappe 3.000 €. Meine Kollegin sagt ganz klar - das wird verdammt eng und ist keine Dauerlösung. Eigentlich müssten ihre Eltern wohl ins Heim, wenn die Mutter wieder nach Hause kommt, die Treppe im Haus schafft der Vater kaum noch und stürzt immer wieder, wie es der Mutter geht, ist noch nicht abzusehen. Aber einen Heimplatz könnten sie sich leisten, zwei Heimplätze geht nicht. Sonst müsste jedes "Kind" monatlich gute 1.000 € drauf zahlen... das wäre für sie nicht zu stemmen. Zumal wenn noch studierende eigene Kinder hinzu kommen oder die Partner teilweise schon in Rente sind.

Ich finde es erschreckend, wenn für manche schon Leute "reich" sind, die aktuell Gedanken darum machen müssen, wie sie das Geld für die Windeln vom Vater zusammen kratzen... aber ja, noch können sie kratzen, also geht es ihnen noch nicht schlecht genug.

Wobei das Gesetz ja nicht in erster Linie Kinder von pflegebedürftigen Eltern entlasten soll, sondern Eltern behinderter erwachsener Kinder.

 
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