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Geschrieben von tonib am 16.08.2019, 11:46 Uhr

In Planung - das Angehörigen-Entlastungsgesetz

Ich habe auch noch nicht verstanden, wie das genau gerechnet wird - ist es eine alles- oder -nichts-Grenze, was ist darauf anzurechnen, kann man Rückgriff bei den Geschwistern nehmen, kann man es steuerlich als außerordentliche Belastung geltend machen?

Ich bin ja grundsätzlich sehr zurückhaltend bei neuen staatlichen Belastungen, aber diese finde ich richtig für den familiären und gesellschaftlichen Frieden - das sehe ich schon an Malus und Nynaeves Fällen (auch wenn ich persönlich davon nichts habe außer potentiell höheren Steuern.)

Ich hoffe nur, es führt nicht dazu, dass mehr Leute sich weigern, für den Ruhestand vorzusorgen.

 
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