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Geschrieben von tonib am 16.08.2019, 16:27 Uhr

In Planung - das Angehörigen-Entlastungsgesetz

Das habe ich gerade gelesen, das war mir auch nicht so klar. Das haben wir alle sowieso schon mitgezahlt:

"Politiker, Richter und Beamte müssen übrigens niemals ihr Vermögen oder andere Einkünfte bei eigener Pflegebedürftigkeit einsetzen. Ihre Besoldung müssen sie nur teilweise dafür verbrauchen, den Rest trägt der Staat per steuerfreier Beihilfe.
Siehe § 39 (2) BBhV. Dementsprechend gab es auch niemals einen Elternunterhalt für die Kinder von Politikern, Richtern und Beamten. "

 
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