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von Leena  am 17.08.2019, 20:18 Uhr

In Planung - das Angehörigen-Entlastungsgesetz

Bei stationärer Pflege im Heim sind Kosten von Unterkunft und Verpflegung nur eingeschränkt beihilfefähig. Die meisten Bundesländer haben Höchstgrenzen für beihilfefähige Pflegeleistungen festgelegt. Darüber hinaus - geht es an evtl. vorhandenes Vermögen und dann entsprechend an die Kinder, wenn vorhanden.

Da hilft mir auch das oben zitierte Urteil nicht.

https://rp-kassel.hessen.de/sites/rp-kassel.hessen.de/files/content-downloads/Merkblatt-Pflege.pdf

 
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