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von Miamo  am 15.08.2019, 19:31 Uhr

In Planung - das Angehörigen-Entlastungsgesetz

Im o. g. Fall ist immerhin Eigentum vorhanden, welches eh verkauft werden müsste und mit den Einnahmen könnten sicherlich eine gewisse Zeit, die Pflegeheimkosten gedeckt werden.

Der Pflegeplatz meiner dementen Mutter kostet monatliche Zuzahlung ca. 2000 €, plus Taschengeld, welches sie Dank guter Witwenrente und 2 Zusatzrenten sowie dem Wegfall der hohen Miete, mühelos selber bestreiten kann, bzw. Ich als Betreuerin.

Wäre dies alles nicht der Fall , hätte das Sozialamt für die Differenz aufkommen müssen und sie hätte anstatt eines Einzelzimmers ein Doppelzimmer. Bei mir ist finanziell nichts zu holen, denn ich arbeite u..a. aus genau solchen Gründen nur 35h die Woche und habe ebenfalls nur Bankguthaben in Höhe des Freibetrags-Eigenbedarfs.

Und ja, das "gut verdienenden" Doppelverdienern ganz schlecht bei dem Gedanken Eltern und Pflegeheim wird, kann ich absolut nachvollziehen - Und selbst Schenkungen zu Lebenszeit, um das Geld "loszuwerden", werden ganz akribisch die letzten 10 Jahre zurück verfolgt.

Was ich aber richtig übel finde, dass selbst Kinder, die nie Kontakt zu einem Elternteil hatten, diesem trotzdem unterhaltsverpflichtet sind.

 
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