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Geschrieben von Mehtab am 16.08.2019, 19:09 Uhr

Hast du jetzt die ganzen Beihilfeverordnungen geprüft oder wie kommst du zu deiner Annahme

Du zitierst die Bundesbeihilfeverordnung - BBhV, die nur für die Beamten des Bundes gilt. Hast du auch sämtliche Landesbeihilfeverordnungen geprüft, wenn du schreibst, dass Kinder von Beamten .. niemals zahlen müssen?

Außerdem frage ich mich, wie hoch der Betrag, der zugezahlt werden muss, dann tatsächlich ist. Ich verstehe nur Bahnhof.

 
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