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Geschrieben von emilie.d. am 18.08.2019, 15:40 Uhr

Das ist je nach Fall natürlich strafrechtlich relevant.

Nein, die Urherrechtsverletzungen, die er begangen hatte, waren strafrechtlich relevant. Die Staatsanwaltschaft hatte ein entsprechendes Ermittlungsverfahren aufgenommen.

Es gibt aber die Möglichkeit, das Ermittlungsverfahren gegen eine Geldzahlung einzustellen,
§ 153a StPO und damit von einer öffentlichen Hauptverhandlung abzusehen. Somit hatte es für KTzG keine strafrechtlichen Konsequenzen.

 
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