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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 11.12.2017, 10:55 Uhr

Eine alte Diskussion, die mMn niemals abschließend geführt werden kann

Weil die Grenze nicht scharf gezogen werden kann.

Ist es schon Kindesmißhandlung, wenn man das Kind zu Hause vollqualmt? Oder dem Kind jeden Tag Tiefkühlpizza vor die Nase setzt? Oder - um den Bezug zu den IGLU-Ergebnissen herzustellen - darf ich mein Kind von Büchern fernhalten? In allen Fällen "leidet" das Kind, aber wahrscheinlich so richtig erst in 10 bis 20 Jahren. Ist es die Pflicht des Staates, Kinder vor Krebs im Alter zu schützen, indem er das Rauchen in Privathaushalten verbietet? Oder greift er damit zu stark ein in einen Bereich, der eigentlich gesetzlich (!) vor dem Zugriff des Staates geschützt wird? Und inwiefern hat der Staat ein ureigenes Interesse daran, daß seine Bürger möglichst gesund und gebildet sind, damit sie mehr "einbringen" als sie "kosten". Wieviele ungesunde und ungebildete Bürger darf/kann/muß sich ein Staat leisten können? Und wen darf/kann er dafür verantwortlich machen, wenn es zu viele werden? Beziehungsweise inwiefern kann er Eltern zur Verantwortung ziehen, wenn diese ihren Erziehungsauftrag nicht erfüllen und deswegen dem Staat mehr Kosten verursachen?

Wobei - wenn ich das recht verstanden habe - ja ein "Problem" ist, daß der OFFENE Ganztag tatsächlich häufig nicht gut ist, der GEBUNDENE Ganztag aber meistens prima funktioniert. Insofern wäre es möglicherweise durchaus sinnvoll, den GEBUNDENEN Ganztag zum Standard zu erheben - was ja der Fall wäre, wenn man ihn verpflichtend einführt.

 
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