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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 11.12.2017, 11:44 Uhr

WESSEN Freiheit?

Nochmal: Wo hört die (zu schützende) Freiheit der Eltern auf und wo fängt die (zu schützende) Freiheit der Kinder an?

Es ist die Pflicht des Staates, Kinder zu schützen - auch vor ihren Eltern, wenn es nötig ist. Die Frage ist also: Wie sehr dürfen Eltern ihren Kindern schaden? Wo beginnt die Pflicht des Staates, Kinder vor den Schäden zu schützen, die ihre Eltern anrichten?

Und auch: Ab wann darf der Staat sich selber vor den Schäden schützen, die Eltern anrichten?

 
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