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Geschrieben von Malus am 14.09.2018, 7:56 Uhr

Wahlprogramm der AfD-Hessen

Dann hätte man es nicht so begründen dürfen dass in seinem Herkunftsland Ehrenmorde nicht so schlimm seien.

Die Begründung hätte genausogut lauten können er sei geistig so stark retardiert dass er keine Einsicht in seine Schuld habe. Deswegen vermindert schuldfähig.

Vielleicht hätte man dann ja eine Sicherheitsverwahrung anordnen können.

Jemand der intellektuell so stark retardiert ist dass er nicht sieht was an Erstechen,aus dem Fenster werfen und Kehle aufschlitzen schlimm sein soll (was ja als strafmildernd gewertet wurde),sollte nie nie wieder auf die Gesellschaft losgelassen werden.

Herkunft ist mir persönlich da vollkommen egal .

 
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