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von Leena  am 13.09.2018, 20:17 Uhr

Wahlprogramm der AfD-Hessen

Unwissenheit schützt (grundsätzlich) nicht vor Strafe. Mangelnde geistige Einsichtsfähigkeit aber im Einzelfall durchaus.

Nicht die Herkunft an sich war ein "Milderungsgrund", sondern die geistige (Im-)Mobilität des Mannes ganz genau in diesem Einzelfall. Lies noch mal Deinen verlinkten Artikel. Oder schau mal hier:

"Das Cottbusser Gericht berücksichtigte wie in jedem ordentlichen Prozess die persönlichen Hintergründe und die Urteilskraft des Angeklagten und kam zu der Einschätzung, dass in dem Fall beides nicht den Tatbestand Mord rechtfertigt."

https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2017-06/landgericht-cottbus-totschlag-strafrabatt-mordparagraf

Die "Mär vom Strafrabatt" ist m.E. genau das: Eine Mär.

 
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