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von Leena  am 13.09.2018, 18:20 Uhr

Wahlprogramm der AfD-Hessen

Hast Du Deinen eigenen Link mal bis zum Ende gelesen..?

"Niemand ist gezwungen, der Argumentation des Richters zu folgen. Hier gilt eine Logik, die kühl wirken kann, aber im besten Fall zu einem gerechten Urteil führt. Ein Beispiel: Unser Bauchgefühl fordert ein, alle Menschen, die einen anderen Menschen töten, gleich zu bestrafen – wer der Täter auch sei. Aber wie würde das Urteil in einem Fall lauten, in dem eine Frau ihren Mann brutal tötet, der sie jahrelang gequält und erniedrigt hat? Hätte sie dasselbe Strafmaß verdient wie ein Mann, der seine Frau tötet, weil er eifersüchtig ist? Die meisten würden wohl eine mildere Strafe für die Frau fordern. Dieses Gedankenspiel zeigt schon, dass es eben nicht egal ist, wer eine Tat begeht, was der Tat vorausgegangen ist, ob und wie der Täter sie geplant hat, welches Verhältnis Täter und Opfer zueinander hatten und so weiter. Ein Richter wird versuchen, dieses Gesamtbild in seinem Urteil angemessen zu berücksichtigen. Wie es – nach allem, was bekannt ist – auch der Richter des Cottbusser Landgerichts tat. Man muss seiner Argumentation und der des BGH nicht folgen. Man kann sie rundweg ablehnen. Jeder darf weiter finden, der Verurteilte sei eben doch ein gemeiner und heimtückischer Mörder, der eine höhere Strafe als 13 Jahre Haft verdient hat. Bevor man die Entscheidung aber zum „Skandal-Urteil“ ausruft, sollte man zumindest versuchen zu verstehen, wie sie zustande kam."

 
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