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Geschrieben von As am 13.09.2018, 20:35 Uhr

Wahlprogramm der AfD-Hessen

Schon krass, diese Sache.

Aber "Herkunftsrabatt" ist eine bescheuerte Wortschöpfung, die dem Sachverhalt inhaltlich nicht einmal gerecht wird.

(Dagegen ist der "Genderisierung der Sprache", gegen die sich die AFD wendet, das geringste Übel; übrigens ist das meiner Meinung nach so typisch AfD-Stammtischgeschwätz...jeder hat sich darüber schon mal ausgelassen und viele finden es übertrieben oder regen sich darüber auf, also greifen sie das mal auf und tun so, als ob es ein irre wichtiges gesellschaftpolitisches Thema wäre...und viele Leute haben das Gefühl: Aha, das ist meine Partei, die denken ja genau wie ich. Populismus in Reinkultur halt. Vermutlich muss Frau Merkel davon ein bissel was lernen, um ihren Beliebtheitsfaktor zu erhöhen.)

Ich bewundere den Mut des Richters, der hier nach dem Buchstaben des Gesetzes handelte, vermutlich wohl wissend, dass er sich damit Volkes Zorn zuziehen würde. (Und in diesem Fall muss man ja heutzutage damit rechnen, dass einem der Mob die Bude anzündet oder ähnliches.)
Du hast aber in deinem ersten Satz schon selbst die Erklärung geliefert für diesen Richterspruch. Nur das Wort ist daneben, man spricht beim Strafmass nicht von Rabatt. Da ist sie wieder, die Stammtischsprache.

Was den Ulvi K. betrifft: Erzähl mir bitte nicht, dass du für Strafmilderung für ihn eingetreten bist, als man ihn damals verhaftete und bevor herauskam, dass er wohl unschuldig war. Der Vergleich und deine Empörung sind hier absolut scheinheilig. (Oder hattest du das gar nicht geschrieben, sondern jemand anders, dann sorry)

Ob ICH oder DU das Urteil und Strafmass angemessen finden steht übrigens in keiner Weise zur Debatte. Und das ist gut so.

 
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