roti120392
Hallo zusammen Unsere Tochter möchte in einem AWO Kindergarten ein einjähriges gelenktes Praktikum machen, um somit ihre volle Fachhochschulreife zu erlangen. kennt sich jemand damit aus? Ist es üblich, dass man in diesem Jahr keine Vergütung bekommt? lg Rosi
Eigentlich ist das nicht okay. KI sagt dazu: Ob es üblich und rechtlich zulässig ist, dass kein Gehalt und keine Aufwandsentschädigung gezahlt wird, hängt davon ab, was genau mit „gelenktes Praktikum“ gemeint ist. 1️⃣ Schulisches Pflichtpraktikum (z. B. im Rahmen der Erzieherausbildung) Wenn das Praktikum: verpflichtender Teil einer schulischen Ausbildung ist von einer Fachschule vorgeschrieben wird und als Ausbildungsteil gilt ➡️ Dann besteht kein Anspruch auf Mindestlohn. Viele Kindergärten zahlen in diesem Fall tatsächlich nichts oder nur eine kleine freiwillige Aufwandsentschädigung. Das ist im sozialen Bereich leider nicht unüblich. 2️⃣ Freiwilliges Praktikum (nicht vorgeschrieben) Wenn das Praktikum: nicht zwingend für eine schulische Ausbildung erforderlich ist länger als 3 Monate dauert ➡️ Dann besteht grundsätzlich Anspruch auf Mindestlohn. Ein einjähriges freiwilliges Praktikum ohne Bezahlung wäre dann in der Regel nicht zulässig. 3️⃣ Anerkennungsjahr / Berufspraktikum (z. B. Erzieher*in) Falls es sich um das sogenannte Anerkennungsjahr handelt (Berufspraktikum nach der schulischen Ausbildung): ➡️ Das wird normalerweise vergütet – häufig nach Tarifvertrag (z. B. TVöD Sozial- und Erziehungsdienst). Unbezahlt wäre das sehr untypisch. 🔎 Fazit Ein unbezahltes Jahr ist nur dann üblich bzw. zulässig, wenn es sich um ein vorgeschriebenes schulisches Praktikum handelt. LG
Ich kenne es nur so, dass man auch ein FSJ oder Bufdi machen kann um den praktischen Teil zur Fachhochschulreife zu erlangen, zumindest in BaWü. Und das wird vergütet. Ihr solltet euch für euer BL konkret erkundigen. Die Schule selbst kann euch da mit Sicherheit detaillierter weiterhelfen.
Vielen Dank für den Tipp mit dem FSJ. Da hat uns tatsächlich noch keiner drauf hingewiesen, dass das auch möglich ist und vergütet wird. wir müssen uns nochmal genauer erkundigen und sehen ob das eine bessere Alternative ist. Geld ist sicher nicht alles. Aber ein komplettes Jahr umsonst arbeiten ist auch irgendwie nicht so toll. Danke nochmals 😊
Wenn wir schon bei KI sind: Das gelenkte Praktikum ist der obligatorische praktische Teil (meist 1 Jahr) zum Erwerb der vollen Fachhochschulreife, sofern noch keine abgeschlossene Berufsausbildung vorliegt. Es richtet sich an Schüler nach der 11./12. Klasse (FOS/Gymnasium) und muss einschlägig, d.h. fachbezogen, in einem anerkannten Betrieb absolviert werden. Zukunftsfinder +2 Wichtige Fakten zum gelenkten Praktikum: Dauer & Umfang: Ein volles Jahr (in der Regel ca. 800 bis 960 Stunden, 20–24 Wochen bei Vollzeit). Gelenkt: Das Praktikum muss inhaltlich auf einen (Ausbildungs-)Beruf oder ein Studium ausgerichtet sein und wird oft durch die Schule oder das Studienkolleg begleitet. Inhalt: Es vermittelt praktische Fertigkeiten und Einblicke in Arbeitsabläufe. Voraussetzungen: Nachweis über den schulischen Teil der Fachhochschulreife (meist Versetzung in die 12. Klasse oder Abschluss 12.1). Praktikumsstelle: Geeignet sind Betriebe, die auch anerkannte Ausbildungen anbieten. Anrechnung: Berufsausbildungen, Wehr-/Zivildienst oder Bundesfreiwilligendienst können angerechnet werden. Status: Praktikanten sind meist keine Schüler mehr, es wird ein Praktikumsvertrag abgeschlossen. Vergütung: Eine Vergütung ist üblich, aber nicht gesetzlich in einer bestimmten Höhe festgeschrieben. Bezirksregierung Düsseldorf +6 Nach erfolgreichem Abschluss (mit Bescheinigung des Betriebes) erhalten Sie die volle Fachhochschulreife, die zum Studium an Fachhochschulen berechtigt. Bezirksregierung Düsseldorf +1 Wenn es nicht gesetztlich festgeschrieben ist, hängt es wahrscheinlich vom der jeweiligen Einrichtung ab. Also entweder so schlucken, oder sich nach einer Einrichtung umschauen, die vergüten.
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