Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Blueberry am 13.09.2018, 18:27 Uhr

Wahlprogramm der AfD-Hessen

Ja, habe ich gelesen.

Mord ist Mord. Meine Ansicht. Wenn die Frau (in dem Beispiel) in einer akuten Notwehrsituation ihren Mann tötet, dann ist es was anderes. Eben Notwehr.
Wenn sie ihn langsam vergiftet, ist es Mord. Sie hätte ihren Mann verlassen können, anzeigen können, etc.

Aber genau diese Urteile, die die AfD anspricht, GIBT es also. Da wird nix "unterstellt".

"Man muss seiner Argumentation und der des BGH nicht folgen. Man kann sie rundweg ablehnen. Jeder darf weiter finden, der Verurteilte sei eben doch ein gemeiner und heimtückischer Mörder, der eine höhere Strafe als 13 Jahre Haft verdient hat."

Ja, zu diesen Ablehnenden zähle ich MICH durchaus auch.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.