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Geschrieben von Blueberry am 13.09.2018, 18:11 Uhr

Wahlprogramm der AfD-Hessen

"Dabei fordert die AfD die "Akzeptanz unserer christlichen, abendländischen Werte", sie sprechen sich "gegen Urteile mit Herkunfts- oder Religionsrabatt aus". (Was sie dabei der Justiz erst mal generell unterstellt, möchte ich hier gar nicht ausführen.)"

Sowas also?

"Der Fall aus dem südbrandenburgischen Senftenberg ist schwer zu ertragen. Ein Mann, ein 32-Jähriger aus Tschetschenien, glaubte, seine Frau sei ihm untreu. Er brachte sie auf bestialische Art und Weise um: Er stach auf sie ein, warf sie aus dem Fenster und schnitt ihr die Kehle durch. Das muss Mord sein, sagt sich vermutlich jeder juristische Laie.

Der zuständige Richter am Landgericht Cottbus urteilte anders: Zwar verurteilte er den Täter zu einer langjährigen Haftstrafe – aber nicht wegen Mordes, sondern wegen Totschlags. Die Begründung, warum die schreckliche Tat für ihn kein Mord war, regt viele auf. Der Richter verwies unter anderem auf den kulturellen und religiösen Hintergrund des Mannes.

Der 32-Jährige habe nicht unbedingt erfassen können, dass seine Tat in Deutschland als besonders verachtenswert eingestuft wird – anders als vermutlich in seinem Heimatland Tschetschenien."



DAS ist ja wohl ein Urteil mit Herkunftsrabatt und weil der armer arme Mann ja gar nicht wissen konnte, dass man seine Frau in Deutschland nicht wegen gekränkter Ehrgefühle bestialisch messern darf....

https://www.focus.de/politik/deutschland/tschetschene-toetete-aus-eifersucht-nach-ehrenmord-das-milde-urteil-ist-schwer-zu-ertragen-aber-es-ist-kein-skandal_id_7242628.html

 
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