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Geschrieben von Felica am 14.03.2019, 8:58 Uhr

Bei dieser Heiratsdiskussion

Sie haben sich aber selbst in diese Situation manövriert.

Kind Groß muss mindestens 3 Jahre alt sein, hat also einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz, den man auch einklagen könnte. Wäre Kind Groß keine 3 Jahre, hätte sie ja noch Anspruch auf EZ, wäre damit krankenversichert und hätte nicht kündigen müssen. Wo sie in der EZ wohnt ist egal, Kündigung also überflüssig. Mit Kindergartenplatz oder anderweitiger Betreuung, hätte sie Anspruch auf ALG1. Wäre somit krankenversichert.

Davon ab scheint der Kindsvater ausreichend gut zu verdienen damit sie keinen Anspruch auf Hartz4 hat, die 180 € Krankenversicherung sollten also weniger ein Problem sein.

Statt erst einmal die Situation zu klären, ist man wieder schwanger. Mit dem Ergebnis das das EG auch geringer ausfallen wird, im schlechtesten Falle 300 € Mindestsatz, weil sie ja nicht arbeitet. Ihr Vorteil, der Staat sorgt dann wieder für sie und sie wäre wieder versichert solange sie EG bekommt. Würde sie Hartz4 jetzt bekommen, würde es dann gekürzt werden, spätestens dann ist es also ein Vorteil das der Staat jetzt sagt, halte dich an den Kindsvater.

Davon ab, es gibt Berufe so ich auch in der heutigen Zeit heiraten würde. Spätestens wenn man sich entschließt Kinder zu bekommen, nicht wegen meiner Absicherung, sondern weil ich an die Kinder denke. Als Frau eines Soldaten habe ich deutlich mehr Vorteile wie als Frau eines Handwerkers, aber das wichtigste, wenn dem Mann was passiert, bekomme ich Auskunft, könnte Entscheidungen treffen. Die Absicherung wäre mein kleinstes Problem. Mag altmodisch klingen, aber wer man in der Situation war nichts klären zu können, nichts zu erfahren weil kein Familienangehöriger, der kann das sicherlich besser nachvollziehen.

 
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