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Geschrieben von Babsorella am 28.06.2017, 14:09 Uhr

Probieren wir's mit Fakten (Teil 2)?

Alle diese Definitionen sind doch durch gesellschaftlichen Konsens geprägt. Ändert sich der Konsens, ändern sich die Gesetze. Da fallen mir spontan einige Dinge ein, die früher gesetzlich galten und damals auch mit dem GG vereinbar, heute aber nicht mehr gelten:
- Strafbarkeit Homosexualität
- Vergewaltigung in der Ehe nicht strafbar
- Ehemann konnte Beschäftigungsverhältnis der Ehefrau beenden
- Vergewaltigung nur Vergewaltigung bei Gegenwehr
- weniger Recht nichtehelicher Kinder
- Ehe nur für Mann und Frau.

Zu all diesen Dingen hat sich der gesellschaftliche Konsens geändert und daher sind Gesetze geändert. Selbstverständlich könnte das auch für polyamore Ehen gelten. Wir haben diesen Konsens (heute) nicht und viele von uns können sich das nicht vorstellen, aber das galt auch für die obigen Punkte.

Mit der gleichen Vehemenz, mit der Du jetzt sagst, eine Ehe könne nur zwischen 2 Personen bestehen, argumentierten viele bis vor nicht allzu langer Zeit, eine Ehe könne nur zwischen Mann und Frau geschlossen werden.

Panta rhei.

 
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