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Geschrieben von Babsorella am 28.06.2017, 12:32 Uhr

aber daffy hat insofern recht, als dass diese (sehr kleinen) polyamoren Gruppen-

Nein, jedenfalls die deutsche Verfassung, das GG, spricht in Art. 6 Abs. 1 von Ehe, ohne das näher zu definieren.

"Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung."

Was genau unter "Ehe" und "Eltern" zu verstehen ist, gestalten die einfachen Gesetze aus. Im Übrigen ist auch das GG nicht unveränderlich, z.B. ist in Art. 6 der Abs. 4 irgendwann mal eingefügt worden, dass nichteheliche und eheliche Kinder gleichgestellt sind. Das war nicht immer so.

Ob das in Österreich anders ist, weiß ich nicht.

 
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