Geschrieben von 3wildehühner am 27.06.2017, 13:21 Uhr |
Streit über Krug nach Bares für Rares
http://www.rp-online.de/nrw/staedte/grevenbroich/bares-fuer-rares-auftritt-in-show-bringt-holger-pfeiffer-moeglicherweise-vor-gericht-aid-1.6897616
Habt ihr auch schon von dieser Geschichte gehört? Ich finde es unglaublich dreist, dass der Mann einen so hohen Schadenersatz haben möchte. Ist das nicht "sittenwidrig"?
Es ist unglaublich, mit welchem Schwachsinn sich unsere Gerichte beschäftigen müssen....
Ich bin ja der Meinung, der Krug gehörte der Schwester, also kann ein mit dem Bruder vereinbarter Kaufvertrag überhaupt nicht rechtens sein.
Was meint ihr?
Re: Streit über Krug nach "Bares für Rares"
Antwort von Hubbeldubbel am 27.06.2017, 16:27 Uhr
Natürlich kann der Bruder einen verbindlichen Kaufvertrag schließen, 164 BGB. Der Rest ist tatsächlich so, kam der Vertrag zustande und wird nicht erfüllt, gibts Schadenersatz statt der Leistung §281 i.V.m. 280 BGB...
Ich kann mir kein Urteil erlauben, die tatsächlichen Fakten sind ja nicht bekannt aber bei 2500 Euro darf man durchaus ein Gericht bemühen :-) Der Käufer hätte ohne Bankverbindung auch keine Überweisung tätigen können... scheinbar war der Verkauf also der Wille des Verkäufers. Demnach hat man gemäß § 433 BGB zu leisten (die Sache zu übergeben).
Bei Autos passiert dieser klassische Standartfall übrigens öfters :-)
Toller Fall für ne Übungsklausur ;-)
Re: Streit über Krug nach "Bares für Rares"
Antwort von Hubbeldubbel am 27.06.2017, 16:30 Uhr
Achso, wichtig und unerlässlich ist natürlich der Nachweis, das es tatsächlich Person x gab, die das Ding für 2500 kaufen wollte/ gekauft hat...
Man müsste ganz präzise wissen, wer wann wie agiert hat. Wissen wir aber leider nicht.
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